Bei dem Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket han­delt es sich um ein Leis­tungs­an­ge­bot spe­zi­ell zur För­de­rung von Kin­dern und Jugend­li­chen aus ein­kom­mens­schwa­chen Familien.

Dadurch soll die Mög­lich­keit einer ver­bes­ser­ten Teil­ha­be am gesell­schaft­li­chen Leben in der Gemein­schaft und ein ver­bes­ser­ter Zugang zu Bil­dung ermög­licht werden.

Für Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne bis zur Voll­endung des 25. Lebens­jah­res gibt es unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zusätz­lich zum Regel­be­darf soge­nann­te Bedar­fe für Bil­dung und Teilhabe.

Leis­tun­gen kön­nen im Ein­zel­nen gewährt wer­den für

  • Schul­aus­flü­ge und mehr­tä­gi­ge Klas­sen­fahr­ten im Rah­men der schul­recht­li­chen Bestim­mun­gen; die Leis­tung wird auch gewährt für Kin­der, die eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung besuchen
  • für den per­sön­li­chen Schul­be­darf (65,00 Euro zum 01.02.2024 und 130,00 Euro zum 01.08.2024 = Gesamt­be­trag 195,00 Euro)
  • Auf­wen­dun­gen für die Schü­ler­be­för­de­rung zur nächst­ge­le­ge­nen Schu­le des gewähl­ten Bil­dungs­gan­ges, soweit sie nicht von Drit­ten über­nom­men werden
  • eine ergän­zen­de ange­mes­se­ne Lern­för­de­rung, soweit sie zusätz­lich erfor­der­lich ist, um die fest­ge­leg­ten wesent­li­chen Lern­zie­le zu erreichen
  • Mehr­auf­wen­dun­gen bei Teil­nah­me an einer gemein­schaft­li­chen Mittagsverpflegung
  • die Teil­nah­me am sozia­len und kul­tu­rel­len Leben bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res in Höhe von ins­ge­samt 15 Euro monat­lich; dazu gehö­ren z. B. Mit­glieds­bei­trä­ge für Ver­ei­ne und Bei­trä­ge für den Unter­richt in Musikschulen

Für die Leis­tun­gen von Bil­dung und Teil­ha­be ist kein geson­der­ter Antrag erfor­der­lich (Aus­nah­me: Lern­för­de­rung). Mit Ihrer Antrags­stel­lung des Bür­ger­gelds im Job­cen­ter Darm­stadt gilt der Antrag auf Bil­­dung- und Teil­ha­be­leis­tun­gen grund­sätz­lich als gestellt.

Die Leis­tun­gen "mehr­tä­gi­ge Fahr­ten und ein­tä­gi­ge Aus­flü­ge", "ange­mes­se­ne Lern­för­de­rung", "sozia­le und kul­tu­rel­le Teil­ha­be" sowie das "gemein­schaft­li­ches Mit­tag­essen" wer­den über das Bildungskonto/ Teil­ha­be­card abgewickelt.

Besteht ein Anspruch auf die genann­ten Leis­tun­gen wer­den die­se auf das "Bil­dungs­kon­to" gebucht und dem Kind/Jugendlichen wird eine Teil­ha­be­card aus­ge­stellt. Wer bei­spiels­wei­se in einem Sport­ver­ein trai­nie­ren oder an einer Klas­sen­fahrt teil­neh­men möch­te, legt dem Leis­tungs­an­bie­ter dann ein­fach die Teil­ha­be­card vor.

Über das Por­tal www.but-konto.de kön­nen regis­trier­te Anbie­ter die zuvor bewil­lig­ten Leis­tun­gen nun ganz ein­fach abbu­chen - sofern Sie ein ent­spre­chen­des Ange­bot (z. B. Klas­sen­fahr­ten, Nach­hil­fe, Ver­eins­mit­glied­schaft oder Mit­tag­essen) ange­legt haben.

Eltern und Kin­der kön­nen jeder­zeit über das Web­por­tal nach­voll­zie­hen, wel­che Leis­tun­gen bereits bewil­ligt, wel­che Leis­tun­gen von Anbie­tern abge­bucht wur­den und wel­che Gut­ha­ben noch zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Kar­te funk­tio­niert somit wie eine Art Kre­dit­kar­te bzw. elek­tro­ni­scher Gutschein.

Für die Bera­tung und Gewäh­rung der Leis­tun­gen des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket haben wir ein geson­der­tes Team eingerichtet:

Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen zum Bil­dungs-und Teil­ha­be­pa­ket fin­den Sie auch auf den Sei­ten unse­res kom­mu­na­len Trä­gers, der Wis­sen­schafts­stadt Darm­stadt. Hier wer­den auch ver­schie­de­ne Fly­er zum down­loa­den für Sie bereit gestellt.